Erstellung von Verfahrensverzeichnissen und Durchführung von Vorabkontrollen
- Aufbauseminar -
Dem Beauftragten für den Datenschutz ist eine Übersicht über die in § 4e Satz 1 BDSG genannten Angaben sowie über zugriffsberechtigte Personen zur Verfügung zu stellen. In bestimmten Fällen schreibt das BDSG sogar eine Vorabkontrolle für automatisierte Verfahren vor. Nur treten in der Praxis oft Schwierigkeiten bei der Anfertigung von Verfahrensverzeichnissen und der Durchführung dieser Vorabkontrollen auf. Hier setzt das eintägige Aufbauseminar an und befähigt die Teilnehmer, vorgeschriebene Verfahrensverzeichnisse eigenständig zu erstellen und notwendige Vorabkontrollen umzusetzen. Vorsorge war eben schon immer besser als Nachsorge.
Dauer
1 Tag
Zielgruppe
Datenschutzbeauftragte
Vorkenntnisse
Inhalte des Seminars "Umsetzung von Maßnahmen gemäß der Anlage zu § 9 Bundesdatenschutzgesetz" oder vergleichbare Kenntnisse.
Programm
Grundlagen
- Funktion und Arten von Verfahrensverzeichnissen
- Gesetzliche Anforderungen an
Verfahrensverzeichnisse gemäß § 4e BDSG
- Gesetzliche Anforderungen an Vorabkontrollen
- Folgen fehlender oder mangelhafter Verfahrensverzeichnisse
beziehungsweise Vorabkontrollen
Vorgehensweise bei der Erstellung und Pflege von
Verfahrensverzeichnissen bzw. Durchführung von Vorabkontrollen
Praktische Übungen zur Erstellung von Verfahrensverzeichnissen und zur
Durchführung von Vorabkontrollen
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit einem Partner unserer Knowledge Alliance durch.
Termine
auf Anfrage
Preis
800,00 Euro zzgl. MwSt.
